Hundeausstellungen

Internationaler Schönheits- Champion

Um den Titel eines Internationalen Schönheits-Champions der FCI zu erlangen, müssen die Hunde dieser Rassen erhalten haben:

a)In einer Zeitspanne von mindestens einem Jahr und einem Tag, vier Anwartschaftsnachweise auf das Internationale Schönheits-Championat (CACIB) in drei verschiedenen Ländern, unter drei verschiedenen Richtern, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Konkurrenten.

b)Die Zeitspanne zwischen dem ersten und dem letzten CACIB ist wie folgt zu verstehen: z.B. vom 1. Januar 1996 bis zum 1. Januar 1997.

Für a) und b) können Ausnahmen gemacht werden, wenn sie vom F.C.I.-Gesamtvorstand genehmigt wurden.

Diese allgemeingültigen Regeln sind für Gebrauchshunde noch etwas erweitert worden. Den genauen Wortlaut kann man auf der Webseite der FCI nachlesen.

BIG
BIG=Best in Group; Auf großen internationalen Rassehundeausstellungen der FCI werden die Rassen in 10 verschiedenen Rassegruppen gerichtet.

Das sind:
Gruppe 1 Hütehunde und Treibhunde ausgenommen Schweizer Sennenhunde
Gruppe 2 Pinscher und Schnauzer – Molosser und Schweizer Sennenhunde
Gruppe 3 Terrier
Gruppe 4 Dachshunde
Gruppe 5 Spitze und Hunde vom Urtyp
Gruppe 6 Laufhunde, Schweißhunde und verwandte Rassen
Gruppe 7 Vorstehhunde
Gruppe 8 Apportierhunde – Stöberhunde – Wasserhunde
Gruppe 9 Gesellschafts- und Begleithunde
Gruppe 10 Windhunde

Jede Rassegruppe setzt sich aus mehreren ähnlichen oder verwandten Rassen zusammen. Alle Gewinner des BOB einer Rassegruppe ermitteln im Stechen miteinander den BIG.

BIS
BIS= Best in Show; Unter sämtlichen Rassebesten einer Ausstellung (BOB) oder auf CACIB- Ausstellungen den Gruppengewinnern (BIG)wird durch ein Stechen der Best in Show, also der beste Hund der gesamten Ausstellung ermittelt.

BOB
BOB ist die Abkürzung für Best of Breed. Damit ist der Rassebeste einer jeden Ausstellung gemeint, der im Stechen zwischen der besten Hündin und dem besten Rüden ermittelt wird.

CAC
Sowohl auf kleinen nationalen, als auch auf großen internationalen Ausstellungen kann dem besten erwachsenen Rüden und der besten erwachsenen Hündin das CAC verliehen werden.

Es ist die Anwartschaft auf den nationalen Championtitel der jeweiligen Rasse. Die Abkürzung CAC steht für Certificat d’Amplitude au Championat.

CACIB
Auf großen internationalen Rassehundeausstellungen, die nach dem Reglement der FCI abgehalten werden, dürfen Anwartschaften auf den Titel „Internationaler Schönheitschampion“ vergeben werden. Diese Anwartschaften werden kurz CACIB genannt. Die Abkürzung steht für Certificat d’Aptitude au Championnat International de Beauté.

CACIT
Certificat d’Apitude au Championat International de Travail, Anwartschaft auf den internationalen Arbeitstiteln bei Gebrauchshunden

Jugend- CAC
Bei einigen Rassen wird neben dem nationalen Championtitel auch ein Championtitel für jugendliche Hunde vergeben. die erforderlichen Anwartschaften dazu nennt man Jugend- CAC.

Jugend- Champion
Hunde, die mehrere Male Ausstellungs- Konkurrenzen in der Jugendklasse gewonnen haben, erhalten den Titel „Jugend-Champion“ zuerkannt. In der Regel sind dazu 4 Jugend-CAC erforderlich, was die einzelnen Rassen aber auch abweichend regeln können.

Klassen
Da Hunde verschiedener Altersstufen nicht zusammen in einem Ring gerichtet werden können, um Nachteile für einzelne Altersgruppen zu vermeiden, unterteilt man sie in verschiedene Klassen.

Diese werden dann einzeln beurteilt.

Die FCI legt folgende Klassen fest:

a)Klassen in denen das CACIB vergeben werden kann:
– Zwischenklasse (von 15 bis 24 Monate/fakultativ)
– Offene Klasse (ab 15 Monate/obligatorisch)
– Gebrauchshundklasse (ab 15 Monate/obligatorisch)
– Championklasse (ab 15 Monate/obligatorisch)

b. Klassen in denen das CACIB nicht vergeben werden kann:
– Jüngstenklasse (von 6 bis 9 Monate/fakultativ)
– Jugendklasse (von 9 bis 18 Monate/obligatorisch)
– Veteranenklasse (über 8 Jahre/fakultativ)

Die Mitgliedsverbände der FCI richten sich auch bei nationalen Ausstellungen nach dieser Klasseneinteilung.

Nationaler Schönheitschampion
Hunde, die zu mehreren Ausstellungen und unter verschiedenen Zuchtrichtern CAC gewinnen konnten, erhalten den Titel „Nationaler Schönheitschampion“ ihrer Rasse zuerkannt.

Die Anzahl der zu erringenden CAC ist unterschiedlich. Zuweilen können auch Reserve- CAC aufgewertet werden. Bei manchen Rassen ist zusätzlich ein Abrichtekennzeichen notwendig oder der Nachweis der Freiheit von bestimmten Erbkrankheiten.

Zuchtrichter(innen)
Zuchtrichter(innen) sind ausgebildete Fachleute des jeweiligen Hundeverbandes, die ihr fundiertes Wissen nicht nur durch eigene jahrelange Ausstellungserfahrung, sondern zusätzlich in speziellen Lehrgängen erworben haben. Neben sicheren Kenntnissen der Rassestandards der von ihnen zu richtenden Rassen, sind Kenntnisse der Ausstellungsordnungen, der Anatomie und Vererbungslehre erforderlich.

Neben einem umfangreichen theoretischen Teil beinhaltet die Ausbildung das Sammeln praktischer Erfahrungen als Richteranwärter zu Rassehundeausstellungen. Dort assistieren sie zunächst einem erfahrenen Richter.

Als ausgebildeter Richter haben sie die Aufgabe, die zur Ausstellung erschienenen Hunde objektiv zu beurteilen und zu platzieren. auch zu Zuchttauglichkeitprüfungen fällt ihnen dieses Amt zu.

Übungsrichten
Unverbindliche Beurteilung von Hunden durch Richter-Anwärter.